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Pressemitteilung der Ortsgemeinde Brodenbach KW04

Die Ortsgemeinde Brodenbach ist Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Brodenbach, Flur 1, Nr. 907. Auf diesem Flurstück betreibt die Ortsgemeinde einen Friedhof. Unmittelbar neben dem Grundstück verläuft die Gemeindestraße „Am Moselhang“. Neben dem Friedhof befinden sich mehrere Wohnhäuser, ein öffentlicher Parkplatz und eine Bushaltestelle (Haltestelle „Friedhof“).
Auf dem Gelände des Friedhofes befanden sich u. a. drei Riesenlebensbäume (Thuja plicata) mit einer Höhe von ca. 12, 18 und 20 Metern. Die Ortsgemeinde Brodenbach, vertreten durch den Ortsbürgermeister, hat die Pflicht die Verkehrssicherheit für das Friedhofsgelände zu gewährleisten.
Im Rahmen einer Kontrolle wurde durch den Sachverständigen am 31.07.2016 festgestellt, dass die Thuja unmittelbar an der Trauerhalle nicht mehr verkehrssicher ist. So wurden bei dieser Thuja mehrere Hohlräume festgestellt.
Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29.09.2016 wurde über die Feststellungen der Sonderkontrolle und über die daraus folgenden Maßnahmen ausführlich beraten. Der Vorschlag der Verwaltung, lediglich die Thuja an der Trauerhalle vollständig zu beseitigen, wurde im Rahmen der Sitzung durch den Gemeinderat dahingehend erweitert, auch die beiden anderen Lebensbäume vollständig zu beseitigen. Die Ratsmitglieder hatten mehrheitlich (7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen) auch Handlungsbedarf an den beiden anderen Bäumen erkannt.
Die Verwaltung wurde durch den Ortsgemeinderat beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Fällung aller drei Bäume zu veranlassen. Gleichzeitig wurde zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes die Pflanzung von Bergahorn oder Buche empfohlen.
Der Beschluss wurde am 09.11.2016 durch Beauftragung einer Fachfirma ausgeführt.

Gegen diesen Ratsbeschluss richtete die Bürgerinitiative MoselMenschNatur
- ein Bürgerbegehren vom 02.01.2017 (132 gültige Unterschriften von 502 stimmberechtigten Personen, Ergebnis 26,29 %),
- ein Bürgerbegehren vom 17.01.2017 (108 gültigen Unterschriften von 502 stimmberechtigten Personen, Ergebnis 21,51 %) und
- einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom 17.01.2017 beim Verwaltungsgericht Koblenz.
Das Bürgerbegehren vom 02.01.2017 war nach Prüfung der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel nicht zulässig.
Das Bürgerbegehren vom 17.01.2017 ist zumindest teilweise zulässig und wird somit gemäß § 17a Absatz 4 GemO im Rahmen der nächsten Sitzung des Gemeinderates zur Abstimmung kommen.
Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 18.01.2017 abgelehnt, Aktenzeichen 2 L 58/17.KO.
Da das Bürgerbegehren vom 17.01.2017 keine aufschiebende Wirkung entfaltet, wurde die Maßnahme am 19.01.2017 durch die beauftragte Fachfirma bereits teilweise ausgeführt.
Im Rahmen der Ausführung wurden
- Feuchtigkeit und Fäulnis (in zwei Thujen),
- ein ca. sieben Meter langer Riss (in der Thuja an der Straße),
- ein ca. vier Meter langer Riss (in der Thuja an der Trauerhalle) und
- Wurzelfäule (in beiden Thujen)
festgestellt.
Beide Thujen waren nach Einschätzung von Sachverständigen nicht mehr verkehrssicher und wurden daher vollständig beseitigt.
gez.
Jens Firmenich
Ortsbürgermeister

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